GrundgeSÄTZE

Im Rahmen des Demokratie-Projektes GrundgeSÄTZE haben über 500 Schüler*innen deutschlandweit unsere Grundrechte in eigenen Worten formuliert.

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Alle Gewinner-Sätze

Art 1 I GG | Garantie der Menschenwürde

Man sollte seine Mitmenschen so behandeln, wie man selber behandelt werden möchte.

Art 2 I GG | Allgemeine Handlungsfreiheit

Ich darf machen, was ich will, wenn es nicht gegen das Gesetz ist.

Art 2 I, 1 I GG | Allgemeines Persönlichkeitsrecht (APR)

Jeder Mensch darf sich frei entfalten und aufgrund dieser Entwicklung nicht gemobbt werden.

Art 2 I, 1 I GG | Recht am eigenen Wort

Was ich sage, darf nicht unerlaubt aufgenommen und z.B. verändert werden.

Art 2 I, 1 I GG | Recht am eigenen Bild

Niemand darf ein Bild von mir benutzen, ohne mich zu fragen.

Art 2 I, 1 I GG | Recht am eigenen Namen

Mein Name gehört mir und niemand hat das Recht, ihn zu benutzen oder sich darüber lustig zu machen.

Art 2 I, 1 I GG | Schutz der persönlichen Ehre

Man sollte nicht über andere lästern oder falsche Sachen über sie erzählen, ohne dass sie es wollen. Es bedeutet, dass man niemanden verleumden sollte.

Art 2 I, 1 I GG | Sexuelle Selbstbestimmung

Mich darf niemand für meine Vorlieben, Sexualität, Kleidung (egal bei welchem Geschlecht) etc. verurteilen.

Art 2 I, 1 I GG | Recht auf informationelle Selbstbestimmung

Meine Daten müssen vertraulich behandelt werden und dürfen ohne mein Einverständnis nicht weitergegeben oder veröffentlicht werden.

Art 2 I, 1 I GG | Recht auf Integrität und Vertraulichkeit informationstechnischer Systeme

Der Staat darf meine Geräte nicht hacken.

Art 2 II 1 GG | Recht auf Leben und Körperliche Unversehrtheit

Man darf niemanden schlagen, verletzen, erniedrigen, foltern oder töten, unabhängig von Geschlecht und Herkunft.

Art 2 II 2 GG iVm Art 104 GG | Recht auf Freiheit der Person

Niemand darf dich gegen deinen Willen festhalten oder dir deine Freiheit entziehen.

Art 3 I GG | Allgemeiner Gleichheitssatz

Jede*r ist gleich und gleichberechtigt, jede*r bekommt die gleiche Strafe und jede*r muss gleich akzeptiert werden.

Art 3 II GG | Geschlechtergleichberechtigung

Frauen und Männer sollen gleich behandelt werden - gleiche Rechte, Regeln und Aufgaben.

Art 3 III 1 GG | Besondere Diskriminierungsverbote (Abstammung, Rasse, Sprache, Heimat, Herkunft)

Niemand darf wegen seiner Hautfarbe, Religion, Herkunft und Weiterem diskriminiert, gemobbt, belästigt oder bevorzugt werden.

Art 3 III 2 GG | Verbot der Benachteiligung von Behinderten

Menschen mit Behinderung sollen genau die gleichen Chancen und Möglichkeiten haben, wie Menschen ohne Behinderung.

Art 4 I, II GG | Religions- und Weltanschauungsfreiheit

Jede*r kann glauben, was er/sie will über die Welt und Religionen. Jede*r darf diesen Glauben auch ausüben, solange die Ausübung nicht die Grundrechte von Anderen einschränkt.

Art 4 I, III GG | Gewissensfreiheit

Man darf nicht gezwungen werden z.B. in den Krieg zu ziehen.

Art 5 I 1 1. Alt GG | Meinungsfreiheit

Man darf seine Meinung äußern, ohne andere zu beleidigen. Man darf immer seine Meinung äußern.

Art 5 I 1 2. Alt GG | Informationsfreiheit

Man kann sich Informationen holen, wie man will, wo man will, was man will.

Art 5 I 2 1. Alt GG | Pressefreiheit

Es darf berichtet werden, über was man will, auch wenn dies Kritik übt. Hierbei immer Achtung vor Fake News.

Art 5 I 2 2. Alt GG | Rundfunkfreiheit

Radiosender dürfen sich selbst aussuchen, was sie spielen wollen.

Art 5 I 2 3. Alt GG | Filmfreiheit

Ich darf Filme frei herstellen und verbreiten.

Art 5 III 1 1. Alt GG | Kunstfreiheit

Man kann malen, zeichnen oder sich sonst künstlerisch ausdrücken, wie man will, solange man dabei keine Sachbeschädigung betreibt.

Art 5 III 1 2. Alt GG | Wissenschaftsfreiheit

Der Staat kann nicht einfach verbieten gewisse Bereiche zu erforschen.

Art 6 I GG | Schutz der Ehe und Familie

Der Staat achtet darauf, dass du in einer gesunden Familie aufwächst und bietet dir mit der Möglichkeit zur Scheidung einen Ausweg, wenn ein Zusammenleben nicht mehr möglich ist.

Art 6 II GG | Elternrecht

Pflege und Erziehung der Kinder sind das Recht und die Pflicht der Eltern.

Art 6 IV GG | Soziale Rechte der Mutter

Jede Mutter hat Anspruch auf den Schutz und die Fürsorge der Gemeinschaft.

Art 6 V GG | Soziale Rechte des nichtehelichen Kindes

Alle Kinder haben die gleichen Rechte, egal ob die Eltern verheiratet sind oder nicht.

Art 7 IV GG | Privatschulfreiheit

Ich darf auf die Schule gehen, wo ich hin möchte, aber sie muss genauso gut sein wie eine normale Schule.

Art 8 I GG | Versammlungsfreiheit

Ich darf ohne Gewalt und ohne Waffen ein friedliches Treffen oder eine friedliche Demonstration veranstalten, um meine Meinung zu vertreten.

Art 9 I GG | Vereinigungsfreiheit

Ich kann Vereinen oder Fanclubs beitreten, wenn ich will oder man kann auch welche gründen.

Art 9 III GG | Koalitionsfreiheit

Jede*r darf eine Gewerkschaft oder eine Vereinigung gründen oder dieser beitreten, ist aber nicht dazu gezwungen.

Art 10 I GG | Schutz der übermittelten Kommunikation (Brief-, Post-, Fernmeldegeheimnis)

Niemand darf Nachrichten einer Person ohne deren Erlaubnis lesen, öffnen oder weiterleiten.

Art 11 I GG | Freizügigkeit (Recht auf räumliche Selbstbestimmung)

Jede*r hat die Möglichkeit, an jeden Ort in Deutschland zu ziehen. Jede*r darf in Deutschland leben und arbeiten, wo er/sie will.

Art 12 I GG | Berufsfreiheit

Ich kann jeden Beruf erlernen und ergreifen, den ich will, solange ich die geforderten Qualifikationen erfülle. Der Staat darf mir dabei keine Steine in den Weg legen.

Art 13 I GG | Recht auf Unverletzlichkeit der Wohnung

Ohne meine Erlaubnis darf niemand ins Haus.

Art 14 I GG | Recht auf Eigentum

Ich darf Eigentum haben und der Staat darf es mir nicht wegnehmen. Mit allem, was in meinem Eigentum steht, darf ich machen, was ich will, sofern nicht Gesetze etwas anderes regeln. Aber ich muss mich auch um meine Sachen kümmern.

Art 16 I GG | Schutz vor Ausbürgerung

Keiner kann einem die Staatsbürgerschaft wegnehmen.

Art 16a I GG | Asylrecht

Wenn ich in meinem Heimatland verfolgt werde und Angst um mein Leben habe, kann ich in Deutschland Schutz, sogenanntes Asyl, suchen.

Art 16 II GG | Schutz vor Auslieferung

Ich darf gegen meinen Willen nicht aus meinem Land abgeschoben werden.

Art 17 GG | Petitionsrecht

Jeder Mensch darf sich mit gesammelten Unterschriften für eine Bitte an den Staat wenden und eine Veränderung ermöglichen.

Art 19 IV 1 GG | Recht auf effektiven Rechtsschutz

Wenn dir vom Staat Unrecht getan wird, hast du das Recht, dich an ein Gericht zu wenden, egal wie wohlhabend du bist. Ein*e unabhängige*r Richter*in muss dir unvoreingenommen zuhören.

Art 20a GG, Art 2 II 1 GG | Schutz der natürlichen Lebensgrundlagen und Tiere (jetziger und zukünftiger Generationen)

Jedes Lebewesen - dazu gehören Flora und Fauna - soll mit Respekt und gut behandelt werden. Auch nachkommende Generationen müssen die Chance auf ein Leben haben.