Besondere Diskriminierungsverbote (Abstammung, Rasse, Sprache, Heimat, Herkunft)

Artikel 3 III GG

Männer und Frauen sind gleichberechtigt. Der Staat fördert die tatsächliche Durchsetzung der Gleichberechtigung von Frauen und Männern und wirkt auf die Beseitigung bestehender Nachteile hin.

Gewinnersatz zu diesem Recht

Niemand darf wegen seiner Hautfarbe, Religion, Herkunft und Weiterem diskriminiert, gemobbt, belästigt oder bevorzugt werden.

Trophäe

Alle Sätze zu diesem Recht

Schülerinnen und Schüler aus ganz Deutschland haben das Grundgesetz in "für sie verständliche Sätze umformuliert. Untenstehende Sätze wurden für das Recht „Besondere Diskriminierungsverbote (Abstammung, Rasse, Sprache, Heimat, Herkunft)” eingereicht.

Art 3 III 1 GG | Besondere Diskriminierungsverbote (Abstammung, Rasse, Sprache, Heimat, Herkunft)

Kein Rassismus am Arbeitsplatz, Gleichberechtigung.

Art 3 III 1 GG | Besondere Diskriminierungsverbote (Abstammung, Rasse, Sprache, Heimat, Herkunft)

Alle Leute in Deutschland haben gleiche Rechte, unabhängig von äußeren Faktoren.

Art 3 III 1 GG | Besondere Diskriminierungsverbote (Abstammung, Rasse, Sprache, Heimat, Herkunft)

Keiner darf aufgrund seiner Religion (Herkunft /Abstammung/Rasse/Sprache /Heimat) benachteiligt oder bevorzugt werden.

Art 3 III 1 GG | Besondere Diskriminierungsverbote (Abstammung, Rasse, Sprache, Heimat, Herkunft)

Niemand darf wegen seiner Hautfarbe, Religion, Herkunft und weiterem diskriminiert, gemobbt, belästigt oder bevorzugt werden.

Art 3 III 1 GG | Besondere Diskriminierungsverbote (Abstammung, Rasse, Sprache, Heimat, Herkunft)

Niemand darf wegen seiner Hautfarbe, Religion, usw. gemobbt, benachteiligt, belästigt oder bevorzugt werden.

Art 3 III 1 GG | Besondere Diskriminierungsverbote (Abstammung, Rasse, Sprache, Heimat, Herkunft)

Keiner darf wegen seiner Herkunft, Religion und wegen seines Aussehens benachteiligt werden.

Art 3 III 1 GG | Besondere Diskriminierungsverbote (Abstammung, Rasse, Sprache, Heimat, Herkunft)

Niemand wird aufgrund seiner Hautfarbe, Herkunft, Religion, politischen Meinung oder Sprache anders behandelt, bevorzugt oder benachteiligt.

Art 3 III 1 GG | Besondere Diskriminierungsverbote (Abstammung, Rasse, Sprache, Heimat, Herkunft)

Gleichberechtigung vor dem Gesetz, in der Arbeit und in der Schule.

Art 3 III 1 GG | Besondere Diskriminierungsverbote (Abstammung, Rasse, Sprache, Heimat, Herkunft)

Für die gleiche Arbeit sollen zwei Leute nicht deshalb unterschiedlich viel Geld bekommen, nur weil sie aus anderen Ländern kommen.

Art 3 III 1 GG | Besondere Diskriminierungsverbote (Abstammung, Rasse, Sprache, Heimat, Herkunft)

Alle Menschen müssen gleich behandelt werden egal welche Religion, Politische Meinung, Herkunft, Sexualität oder Abstammung sie haben. Diskriminierung in jeglicher Hinsicht ist inakzeptabel.

Art 3 III 1 GG | Besondere Diskriminierungsverbote (Abstammung, Rasse, Sprache, Heimat, Herkunft)

Alle Menschen werden gleich behandelt, egal welche Herkunft, Religion, "Rasse", Sprache, Abstammung, Geschlecht und welche politische oder sexuelle Orientierung sie haben.

Art 3 III 1 GG | Besondere Diskriminierungsverbote (Abstammung, Rasse, Sprache, Heimat, Herkunft)

Ich bin genauso viel wert wie alle anderen Menschen, egal welche Sexualität, Hautfarbe, Religion etc. ich habe und niemand darf benachteiligt oder bevorzugt werden.

Art 3 III 1 GG | Besondere Diskriminierungsverbote (Abstammung, Rasse, Sprache, Heimat, Herkunft)

Alle Menschen sind gleich und dürfen nicht aufgrund von Religion, Abstammung, Hautfarbe, Sexualität benachteiligt oder bevorzugt werden.

Art 3 III 1 GG | Besondere Diskriminierungsverbote (Abstammung, Rasse, Sprache, Heimat, Herkunft)

Niemand darf wegen seiner Sexualität benachteiligt werden.

Art 3 III 1 GG | Besondere Diskriminierungsverbote (Abstammung, Rasse, Sprache, Heimat, Herkunft)

Dass mein Arbeitskollege wegen seiner Herkunft nicht weniger Gehalt bekommen sollte.

Art 3 III 1 GG | Besondere Diskriminierungsverbote (Abstammung, Rasse, Sprache, Heimat, Herkunft)

Niemand darf wegen seiner Herkunft, Hautfarbe, Geschlecht, Religion, Heimat oder Sprache anders angesehen oder behandelt werden.