Schutz der übermittelten Kommunikation (Brief-, Post-, Fernmeldegeheimnis)

Artikel 10 I GG

Das Briefgeheimnis sowie das Post- und Fernmeldegeheimnis sind unverletzlich.

Gewinnersatz zu diesem Recht

Niemand darf Nachrichten einer Person ohne deren Erlaubnis lesen, öffnen oder weiterleiten.

Trophäe

Alle Sätze zu diesem Recht

Schülerinnen und Schüler aus ganz Deutschland haben das Grundgesetz in "für sie verständliche Sätze umformuliert. Untenstehende Sätze wurden für das Recht „Schutz der übermittelten Kommunikation (Brief-, Post-, Fernmeldegeheimnis)” eingereicht.

Art 10 I GG | Schutz der übermittelten Kommunikation (Brief-, Post-, Fernmeldegeheimnis)

Dass deine Post sicher sein sollte.

Art 10 I GG | Schutz der übermittelten Kommunikation (Brief-, Post-, Fernmeldegeheimnis)

Dass Menschen ohne Erlaubnis nicht meinen Brief öffnen dürfen.

Art 10 I GG | Schutz der übermittelten Kommunikation (Brief-, Post-, Fernmeldegeheimnis)

Niemand darf Briefe oder Onlinenachrichten lesen oder öffnen, die nicht an ihn gesendet wurden. Die Polizei darf sie nicht ohne Grund abhören, durchsuchen oder weiterleiten.

Art 10 I GG | Schutz der übermittelten Kommunikation (Brief-, Post-, Fernmeldegeheimnis)

Niemand darf Nachrichten einer Person ohne dessen Erlaubnis lesen, öffnen oder weiterleiten.

Art 10 I GG | Schutz der übermittelten Kommunikation (Brief-, Post-, Fernmeldegeheimnis)

Niemand darf meine Briefe oder Nachrichten oder Telefonate ohne meine Erlaubnis lesen oder mithören.

Art 10 I GG | Schutz der übermittelten Kommunikation (Brief-, Post-, Fernmeldegeheimnis)

Niemand darf Nachrichten jeglicher Art lesen, ohne die Erlaubnis der Person, an die die Nachricht gerichtet ist.

Art 10 I GG | Schutz der übermittelten Kommunikation (Brief-, Post-, Fernmeldegeheimnis)

Niemand darf ohne Erlaubnis desjenigen seine Privatsphäre verletzen.

Art 10 I GG | Schutz der übermittelten Kommunikation (Brief-, Post-, Fernmeldegeheimnis)

Ich darf die Privatsphäre und die Daten anderer nicht verletzen, ohne dass sie dies wollen. Das darf aber auch keiner bei mir.

Art 10 I GG | Schutz der übermittelten Kommunikation (Brief-, Post-, Fernmeldegeheimnis)

Man darf die Privatsphäre anderer Menschen nicht verletzen oder missachten.

Art 10 I GG | Schutz der übermittelten Kommunikation (Brief-, Post-, Fernmeldegeheimnis)

Niemand darf Briefe, WhatsApps, Zettel, die durch den Klassenraum gehen, ohne Erlaubnis lesen, wenn diese nicht an einen gerichtet sind.

Art 10 I GG | Schutz der übermittelten Kommunikation (Brief-, Post-, Fernmeldegeheimnis)

Niemand darf private schriftliche Kommunikation anderer lesen.