Kunstfreiheit

Artikel 5 III GG

Kunst und Wissenschaft, Forschung und Lehre sind frei. Die Freiheit der Lehre entbindet nicht von der Treue zur Verfassung.

Gewinnersatz zu diesem Recht

Man kann malen, zeichnen oder sich sonst künstlerisch ausdrücken, wie man will, solange man dabei keine Sachbeschädigung betreibt.

Trophäe

Alle Sätze zu diesem Recht

Schülerinnen und Schüler aus ganz Deutschland haben das Grundgesetz in "für sie verständliche Sätze umformuliert. Untenstehende Sätze wurden für das Recht „Kunstfreiheit” eingereicht.

Art 5 III 1 1. Alt GG | Kunstfreiheit

Dass man machen kann, also zeichnen oder malen, was man möchte.

Art 5 III 1 1. Alt GG | Kunstfreiheit

Dass man zeichnen und malen kann, was man will, solange man dabei keine Sachbeschädigung betreibt.

Art 5 III 1 1. Alt GG | Kunstfreiheit

Man darf zeichnen, was man will, ohne Veröffentlichung.

Art 5 III 1 1. Alt GG | Kunstfreiheit

Dass man sich künstlerisch ausdrücken kann, wie man will, ohne Einschränkungen.

Art 5 III 1 1. Alt GG | Kunstfreiheit

Dass ich alles künstlerisch darstellen kann – ohne vom Staat verfolgt oder rechtlich eingeschränkt zu werden.

Art 5 III 1 1. Alt GG | Kunstfreiheit

Man kann seine Meinung in Bildern darstellen.

Art 5 III 1 1. Alt GG | Kunstfreiheit

Dass man seine eigenen Kunstwerke in Museen, Ausstellungen etc. veröffentlichen darf.

Art 5 III 1 1. Alt GG | Kunstfreiheit

Dass man seine Meinung zum Klimawandel frei in einem Bild äußern darf.

Art 5 III 1 1. Alt GG | Kunstfreiheit

Man darf alles malen und veröffentlichen, was man will.

Art 5 III 1 1. Alt GG | Kunstfreiheit

Dass man auf seinem Grundstück und mit seinen eigenen Sachen machen darf, was man will und sie gestalten und färben darf, wie man will.

Art 5 III 1 1. Alt GG | Kunstfreiheit

Dass es auf seinem eigenen Grundstück erlaubt ist, Kunst an- und auszustellen.

Art 5 III 1 1. Alt GG | Kunstfreiheit

Dass man malen oder künstlerisch darstellen darf, was man möchte, und die eigene Meinung mit Kunst frei äußern darf, ohne z. B. rechtliche Folgen.Das heißt: Ich kann meine Meinung in meiner Kunst darstellen.

Art 5 III 1 1. Alt GG | Kunstfreiheit

Das heißt: Ich kann singen, malen, zeichnen, etc., was ich möchte.

Art 5 III 1 1. Alt GG | Kunstfreiheit

Das heißt: Ich kann malen, zeichnen, etc., was ich möchte.

Art 5 III 1 1. Alt GG | Kunstfreiheit

Das heißt: Ich kann singen, tanzen, zeichnen, malen, was ich möchte.

Art 5 III 1 1. Alt GG | Kunstfreiheit

Das heißt: Ich darf singen, zeichnen und malen, wie ich will.

Art 5 III 1 1. Alt GG | Kunstfreiheit

Das heißt: Ich kann singen, malen, zeichnen, etc., was ich möchte. Ich kann meine Meinung in meiner Kunst darstellen.