Meinungsfreiheit

Artikel 5 I GG

Jeder hat das Recht, seine Meinung in Wort, Schrift und Bild frei zu äußern und zu verbreiten und sich aus allgemein zugänglichen Quellen ungehindert zu unterrichten. Die Pressefreiheit und die Freiheit der Berichterstattung durch Rundfunk und Film werden gewährleistet. Eine Zensur findet nicht statt.

Gewinnersatz zu diesem Recht

Man darf seine Meinung äußern, ohne andere zu beleidigen. Man darf immer seine Meinung äußern.

Trophäe

Alle Sätze zu diesem Recht

Schülerinnen und Schüler aus ganz Deutschland haben das Grundgesetz in "für sie verständliche Sätze umformuliert. Untenstehende Sätze wurden für das Recht „Meinungsfreiheit” eingereicht.

Art 5 I 1 1. Alt GG | Meinungsfreiheit

Man darf seine Meinung äußern, ohne andere damit zu verletzen. Etwas, das von dir ist (Texte / alles Weitere) darf nicht kopiert werden ohne eine Quellenangabe.

Art 5 I 1 1. Alt GG | Meinungsfreiheit

Ich entscheide, was ich veröffentliche, welche Meinung ich habe.

Art 5 I 1 1. Alt GG | Meinungsfreiheit

Dass jede*r seine/ihre eigene Meinung frei äußern kann, solange man keinen verletzt.

Art 5 I 1 1. Alt GG | Meinungsfreiheit

Jede*r darf sagen, was er/sie will.

Art 5 I 1 1. Alt GG | Meinungsfreiheit

Ich darf sagen, was ich will.

Art 5 I 1 1. Alt GG | Meinungsfreiheit

Dass jede*r frei seine Meinung sagen kann.

Art 5 I 1 1. Alt GG | Meinungsfreiheit

Man darf seine Meinung frei äußern, solange es keinen verletzt oder volksverhetzend ist.

Art 5 I 1 1. Alt GG | Meinungsfreiheit

Man darf alles sagen, was man will, mit gewissen Einschränkungen.

Art 5 I 1 1. Alt GG | Meinungsfreiheit

Das heißt, dass man Kritik üben darf, dass man seine Meinung äußern darf.

Art 5 I 1 1. Alt GG | Meinungsfreiheit

Das heißt, jede*r kann seine/ihre Meinung gegen die Regierung verkünden, egal ob als Gemeinschaft oder nicht.