Recht auf Unverletzlichkeit der Wohnung

Artikel 13 I GG

Die Wohnung ist unverletzlich.

Gewinnersatz zu diesem Recht

Ohne meine Erlaubnis darf niemand ins Haus.

Trophäe

Alle Sätze zu diesem Recht

Schülerinnen und Schüler aus ganz Deutschland haben das Grundgesetz in "für sie verständliche Sätze umformuliert. Untenstehende Sätze wurden für das Recht „Recht auf Unverletzlichkeit der Wohnung” eingereicht.

Art 13 I GG | Recht auf Unverletzlichkeit der Wohnung

Dass niemand deiner Wohnung Schaden zufügen darf und du in ihr sicher bist.

Art 13 I GG | Recht auf Unverletzlichkeit der Wohnung

Sobald jemand meine Wohnung betritt, sind meine Regeln zu beachten.

Art 13 I GG | Recht auf Unverletzlichkeit der Wohnung

Es gelten grundlegende Rechte und Bedingungen für die eigene Wohnung. Ich bestimme, wer anwesend ist, und gestalte mein Haus frei und wie ich möchte.

Art 13 I GG | Recht auf Unverletzlichkeit der Wohnung

Jede*r hat das Recht auf seine eigene Wohnung und was mit ihr passiert. Niemand darf ohne Erlaubnis in die Wohnung eindringen.

Art 13 I GG | Recht auf Unverletzlichkeit der Wohnung

Dass du innerhalb deiner Wohnung sicher bist und niemand ohne deine Erlaubnis in deine Wohnung eindringen darf.

Art 13 I GG | Recht auf Unverletzlichkeit der Wohnung

Auch in der eigenen Wohnung ist es notwending auf die anderen zu achten und Lärm oder andere Störungen gegenüber z.B. Mitbewohnern zu vermeiden.

Art 13 I GG | Recht auf Unverletzlichkeit der Wohnung

Dass man in seiner Wohnung sicher ist und keine Angst haben muss, dass jemand ohne Erlaubnis in der eigenen Wohung ist.

Art 13 I GG | Recht auf Unverletzlichkeit der Wohnung

Über meine Wohnung kann ich selbst entscheiden. Ich kann entscheiden, wer meine Wohnung betreten darf. Ich habe ein Recht aut Privatsphäre in meiner Wohnung.

Art 13 I GG | Recht auf Unverletzlichkeit der Wohnung

Ohne meine Erlaubnis darf niemand ins Haus!

Art 13 I GG | Recht auf Unverletzlichkeit der Wohnung

Ich darf Joseph aus meinem Haus werfen, wenn er den Kühlschrank leer frisst! Mein Haus - meine Regeln!

Art 13 I GG | Recht auf Unverletzlichkeit der Wohnung

Niemand darf ohne meine Erlaubnis - abgesehen von einem Durchsuchungsbefehl - meine Wohnung / mein Haus betreten. Mein Haus - meine Regeln !!

Art 13 I GG | Recht auf Unverletzlichkeit der Wohnung

Jede*r hat ein Recht auf Privatsphäre auf dem eigenen Grundstück.

Art 13 I GG | Recht auf Unverletzlichkeit der Wohnung

Ohne meine Erlaubnis darf niemand (sogar die Polizei nicht ohne rechtliche Erlaubnis) in mein Haus und ich darf jeden Gast meines Hauses verweisen.

Art 13 I GG | Recht auf Unverletzlichkeit der Wohnung

Mein Haus, meine Regeln!

Art 13 I GG | Recht auf Unverletzlichkeit der Wohnung

Jeder Wohnungsbesitzer hat das Recht, über seine eigene Wohnung zu bestimmen.

Art 13 I GG | Recht auf Unverletzlichkeit der Wohnung

Jeder Wohnungsbesitzer hat das Recht, über sein Eigentum zu bestimmen.

Art 13 I GG | Recht auf Unverletzlichkeit der Wohnung

Sobald jemand meine Wohnung betritt, sind meine Regeln zu befolgen.

Art 13 I GG | Recht auf Unverletzlichkeit der Wohnung

Jede*r hat das Recht auf Privatsphäre, auch auf seinem eigenen Grundstück.

Art 13 I GG | Recht auf Unverletzlichkeit der Wohnung

Sobald der Eigentümer des Grundstücks etwas untersagt, müssen Besucher sich daran halten.

Art 13 I GG | Recht auf Unverletzlichkeit der Wohnung

Jede*r hat ein Recht auf Privatsphäre in der eigenen Wohnung.

Art 13 I GG | Recht auf Unverletzlichkeit der Wohnung

Keiner - selbst der Staat nicht - außer mir darf über meine Wohnung entscheiden. Ohne meine Erlaubnis kommt niemand ins Haus. Mein Haus, meine Regeln.

Art 13 I GG | Recht auf Unverletzlichkeit der Wohnung

Eindringen oder Verletzen der Wohnung ist eine Verletzung der Privatsphäre.

Art 13 I GG | Recht auf Unverletzlichkeit der Wohnung

Meine Wohnung ist unantastbar.

Art 13 I GG | Recht auf Unverletzlichkeit der Wohnung

In meiner Wohnung kann ich entscheiden.

Art 13 I GG | Recht auf Unverletzlichkeit der Wohnung

Meine Wohnung ist mein Ort.

Art 13 I GG | Recht auf Unverletzlichkeit der Wohnung

Ich darf entscheiden, wen ich in meine Wohnung lasse, und darf eigene Regeln aufstellen, die von meinen Gästen befolgt werden müssen.

Art 13 I GG | Recht auf Unverletzlichkeit der Wohnung

Ich darf meine Wohnung selber gestalten und darf entscheiden, wen ich in meine Wohnung lasse, und habe das Recht, Regeln aufzustellen.

Art 13 I GG | Recht auf Unverletzlichkeit der Wohnung

In meiner Wohnung bin ich der absolute Monarch! Die Wohnung ist eine zu schützende Privatsphäre. (Außer vor Einbrechern)

Art 13 I GG | Recht auf Unverletzlichkeit der Wohnung

Die Wohnung ist eine zu schützende Privatsphäre.

Art 13 I GG | Recht auf Unverletzlichkeit der Wohnung

Wenn sich meine Freunde bei mir Zuhause nicht benehmen, kann ich sie rauswerfen.

Art 13 I GG | Recht auf Unverletzlichkeit der Wohnung

Dass niemand das Recht hat, in deine Privatsphäre einzugreifen, wenn du dem nicht zustimmst.

Art 13 I GG | Recht auf Unverletzlichkeit der Wohnung

Mich darf niemand bei meiner Hausparty stören und ich darf Leute, die Unsinn machen, rauswerfen!

Art 13 I GG | Recht auf Unverletzlichkeit der Wohnung

Das heißt Sicherheit und Schutz des Eigentums, ein Recht auf Privatsphäre und ein Rückzugsort, den niemand gegen meinen Willen betreten darf.

Art 13 I GG | Recht auf Unverletzlichkeit der Wohnung

Das Gesetz erlaubt es dir, deine Freunde rauszuwerfen, wenn die Party eskaliert. Es bietet dir auch Schutz vor Stalkern und Vandalisten.

Art 13 I GG | Recht auf Unverletzlichkeit der Wohnung

Dass man sich in seinen vier Wänden wohl fühlen kann, da niemand das Recht hat, dort einzudringen oder dich zu belästigen.

Art 13 I GG | Recht auf Unverletzlichkeit der Wohnung

Man kann sich sicher fühlen und man wird nicht in seiner Privatsphäre gestört.

Art 13 I GG | Recht auf Unverletzlichkeit der Wohnung

Ich darf meinen Freund jederzeit aus meiner Wohnung rausschmeißen.

Art 13 I GG | Recht auf Unverletzlichkeit der Wohnung

Wenn jemand ungewollt in meiner Wohnung ist, besitze ich das Recht, diese Person zu verweisen.

Art 13 I GG | Recht auf Unverletzlichkeit der Wohnung

Privatsphäre und Eigentum werden geschützt. Wenn jemand mich in meiner Wohnung stört, dann darf ich die Person rausschmeißen.

Art 13 I GG | Recht auf Unverletzlichkeit der Wohnung

Durch dieses Recht ist gewährleistet, dass man in seiner Wohnung sicher ist, die Privatsphäre ist gewährleistet und ich darf darüber bestimmen, wer rein darf und wer nicht.