Recht auf Freiheit der Person

Artikel 2 II GG

Jeder hat das Recht auf Leben und körperliche Unversehrtheit. Die Freiheit der Person ist unverletzlich. In diese Rechte darf nur auf Grund eines Gesetzes eingegriffen werden.

Gewinnersatz zu diesem Recht

Niemand darf dich gegen deinen Willen festhalten oder dir deine Freiheit entziehen.

Trophäe

Alle Sätze zu diesem Recht

Schülerinnen und Schüler aus ganz Deutschland haben das Grundgesetz in "für sie verständliche Sätze umformuliert. Untenstehende Sätze wurden für das Recht „Recht auf Freiheit der Person” eingereicht.

Art 2 II 2 GG iVm Art 104 GG | Recht auf Freiheit der Person

Jeder Bürger hat das Recht auf Freiheit, das bedeutet man darf sich frei entfalten, seine eigenen Entscheidungen treffen und nicht irgendwo gegen seinen Willen festgehalten werden und nicht von anderen kommandiert werden.

Art 2 II 2 GG iVm Art 104 GG | Recht auf Freiheit der Person

In die Freiheit einer Person kann nicht eingegriffen werden.

Art 2 II 2 GG iVm Art 104 GG | Recht auf Freiheit der Person

Dass mich niemand festhalten bzw. aufhalten darf, solange ich nicht die Gesetze oder die Freiheit anderer beeinträchtige oder gefährde. Z. B. darf mich die Nachbarin nicht festhalten, wenn ich in einem öffentlichen Wald spazieren gehe.

Art 2 II 2 GG iVm Art 104 GG | Recht auf Freiheit der Person

Niemand darf mich meiner Freiheit berauben gegen meinen Willen. Niemand ist berechtigt, meine Freiheit zu nehmen, außer die Polizei für einen Tag. Ich kann jederzeit mein Freiheitsrecht einfordern.