Berufsfreiheit

Artikel 12 I GG

Alle Deutschen haben das Recht, Beruf, Arbeitsplatz und Ausbildungsstätte frei zu wählen. Die Berufsausübung kann durch Gesetz oder auf Grund eines Gesetzes geregelt werden.

Gewinnersatz zu diesem Recht

Ich kann jeden Beruf erlernen und ergreifen, den ich will, solange ich die geforderten Qualifikationen erfülle. Der Staat darf mir dabei keine Steine in den Weg legen.

Trophäe

Alle Sätze zu diesem Recht

Schülerinnen und Schüler aus ganz Deutschland haben das Grundgesetz in "für sie verständliche Sätze umformuliert. Untenstehende Sätze wurden für das Recht „Berufsfreiheit” eingereicht.

Art 12 I GG | Berufsfreiheit

Man selber darf sich für einen Beruf entscheiden und kein anderer.

Art 12 I GG | Berufsfreiheit

Dass man sein kann, was man will. Niemand hat dir zu sagen, welche Arbeit für dich gut ist oder nicht.

Art 12 I GG | Berufsfreiheit

Ich kann Fußballer werden wie Messi oder Ronaldo.

Art 12 I GG | Berufsfreiheit

Ich darf werden, was ich will, und da hat mir niemand was zu sagen, z.B. ich will Pilot oder Polizist werden, keiner kann mir das verbieten.

Art 12 I GG | Berufsfreiheit

Ich kann jeden Beruf machen, den ich will, egal ob ich ein Mädchen oder Junge bin.

Art 12 I GG | Berufsfreiheit

Frauen und Männer können machen, was sie wollen, z.B. können Frauen auf Baustellen arbeiten und Männer können zu Hause kochen.

Art 12 I GG | Berufsfreiheit

Dass jede*r die Arbeit machen kann, die er/sie möchte. Eine Frau kann dieselbe Arbeit machen wie ein Mann.

Art 12 I GG | Berufsfreiheit

Dass du dich selbst für den Beruf entscheidest und nicht machst, was die andern wollen.

Art 12 I GG | Berufsfreiheit

Jeder Mensch hat dasselbe Recht, das heißt jeder darf arbeiten, was man will.

Art 12 I GG | Berufsfreiheit

Dass jeder arbeiten darf was er/sie will – egal ob Mann oder Frau.

Art 12 I GG | Berufsfreiheit

Für mich heißt das, dass ich oder generell als Frau und als Mann beide das Gleiche arbeiten dürfen.

Art 12 I GG | Berufsfreiheit

Jeder Mensch hat das Recht zu arbeiten, was er will, jeder Mensch hat dasselbe Recht.

Art 12 I GG | Berufsfreiheit

Dass jeder Mensch in Deutschland das Recht hat, sich einen eigenen Beruf und eine eigene Arbeitsstätte auszusuchen ohne Einschränkungen körperlicher Eigenschaften u.a. Behinderungen, Schwangerschaft, Herkunft und/oder Geschlecht.

Art 12 I GG | Berufsfreiheit

Ich darf jeden Beruf machen, den ich will, und niemand kann es mir verbieten.