Petitionsrecht

Artikel 17 I GG

Jedermann hat das Recht, sich einzeln oder in Gemeinschaft mit anderen schriftlich mit Bitten oder Beschwerden an die zuständigen Stellen und an die Volksvertretung zu wenden.

Gewinnersatz zu diesem Recht

Jeder Mensch darf sich mit gesammelten Unterschriften für eine Bitte an den Staat wenden und eine Veränderung ermöglichen.

Trophäe

Alle Sätze zu diesem Recht

Schülerinnen und Schüler aus ganz Deutschland haben das Grundgesetz in "für sie verständliche Sätze umformuliert. Untenstehende Sätze wurden für das Recht „Petitionsrecht” eingereicht.

Art 17 GG | Petitionsrecht

Das heißt, man kann eine Petition einreichen wenn man etwas kritisert und einen Verbesserungsvorschlag hat.

Art 17 GG | Petitionsrecht

Petitionsrecht bedeutet für mich die Mitbestimmung, die Kritik an der Staatsgewalt und die Möglichkeit die eigene Meinung zu äußern. Dadurch entsteht Gewaltenteilung, eine wichtige Grundlage der Demokratie, in welcher jeder einzelne Bürger zählt.

Art 17 GG | Petitionsrecht

Das heißt, die Möglichkeit für jede*n Bürger*in, eine Petition zu einem Thema zu starten.

Art 17 GG | Petitionsrecht

Das heißt, man hat die Möglichkeit in der Politik mitzuwirken und für eine Veränderung zu sorgen.

Art 17 GG | Petitionsrecht

Das heißt, das Recht zu haben, mitzubestimmen und seine Meinung bedeutend zu machen.

Art 17 GG | Petitionsrecht

Das heißt, ich darf mitbestimmen.

Art 17 GG | Petitionsrecht

Das heißt, ich habe das Recht auf Mitbestimmung.

Art 17 GG | Petitionsrecht

Das heißt, jede*r kann alleine oder mit anderen eine Petition starten oder unterstützen und dadurch Aufmerksamkeit und eventuell Veränderung erreichen.

Art 17 GG | Petitionsrecht

Das heißt, jede*r hat eine Stimme und kann sie zusammen mit anderen nutzen, um Beschwerden am Staat zu äußern und Ziele durchzusetzen.

Art 17 GG | Petitionsrecht

Das heißt, jeder Mensch darf sich mit gesammelten Unterschriften für eine Bitte an den Staat wenden und eine Veränderung ermöglichen.

Art 17 GG | Petitionsrecht

Jede*r kann sich gegen Entscheidungen wehren, die er/sie nicht unterstützt, in der Hoffnung, etwas zu verändern.

Art 17 GG | Petitionsrecht

Das heißt, jede*r kann sich mit anderen zusammenschließen und schriftlich seine Meinung/Beschwerde einreichen.

Art 17 GG | Petitionsrecht

Jede*r kann sich mit anderen versammeln & schriftlich seine Meinung vertreten oder Entscheidungen des Staates kritisieren.

Art 17 GG | Petitionsrecht

Jeder Mensch hat das Recht, Beschwerde einzureichen und dadurch zu versuchen, die Welt ein Stück besser zu machen.

Art 17 GG | Petitionsrecht

Das heißt, jede*r kann dafür sorgen, dass ein bestimmtes Thema Aufmerksamkeit bekommt und ggf. etwas verändert wird.

Art 17 GG | Petitionsrecht

Jede und jeder hat das Recht, alleine oder zusammen mit anderen eine Petition zu starten oder zu unterstützen, um dadurch Aufmerksamkeit für das Thema und Veränderungen zu erreichen.

Art 17 GG | Petitionsrecht

Das heißt, man kann mit anderen Menschen zusammen seine Meinung äußern, mitbestimmen und etwas verändern.

Art 17 GG | Petitionsrecht

Das heißt, jede*r kann sich mit anderen versammeln und schriftlich seine Meinung verteilen oder Entscheidungen des Staates kritisieren.

Art 17 GG | Petitionsrecht

Das heißt, jede*r kann mit der Hilfe seiner Mitbürger schriftlich seine Meinung und Ideen vertreten und die Entscheidung des Staates kritisieren.

Art 17 GG | Petitionsrecht

Das heißt, jede*r kann sich mit anderen versammeln und schriftlich seine Meinung vertreten und/oder Entscheidungen des Staates kritisieren.

Art 17 GG | Petitionsrecht

Das heißt, jede*r kann sich mit anderen versammeln und schriftlich seine Meinungen vertreten oder Entscheidungen des Staates kritisieren.

Art 17 GG | Petitionsrecht

Das heißt, Unterschriften alleine oder in einer Gruppe zu sammeln, um ein Projekt zu verwirklichen und etwas zu verändern.

Art 17 GG | Petitionsrecht

Das heißt, seinen eigenen idealistischen & perfektionistischen Willen durchzusetzen, um seine Bedürfnisse zu befriedigen.

Art 17 GG | Petitionsrecht

Das heißt, die Möglichkeit zu haben, Dinge, die einem selbst wichtig sind, in den Vordergrund zu setzen und für die Besserung Deutschlands zu kämpfen.

Art 17 GG | Petitionsrecht

Das heißt, die Möglichkeit zu haben, sich für Dinge, die einem wichtig sind, einzusetzen und so bei einer Verbesserung Deutschlands mitzuwirken.

Art 17 GG | Petitionsrecht

Jede*r hat das Privileg, sich zu integrieren und seine/ihre Kritik zu äußern. Es bedeutet, die Möglichkeit zu haben, seine Stimme in der Gesellschaft zu erheben.

Art 17 GG | Petitionsrecht

Das heißt, dass mir die Möglichkeit gegeben wird, dass ich was ändern bzw. verändern kann.

Art 17 GG | Petitionsrecht

Das Privileg, die eigene Meinung / Kritik / die eigenen Wünsche / Ziele alleine oder mit anderen zusammen äußern zu können und für Veränderung sorgen zu können.

Art 17 GG | Petitionsrecht

Das heißt, dass ich etwas verändern kann, meine Meinung durchsetzen kann, etc.

Art 17 GG | Petitionsrecht

Das heißt, die Möglichkeit, Ideen einzubringen und in der Demokratie mitzuwirken.

Art 17 GG | Petitionsrecht

Das heißt, ich kann mich an der Politik beteiligen.

Art 17 GG | Petitionsrecht

Das heißt, dass man die Möglichkeit hat, Dinge, die einem selbst wichtig sind und seine eigenen Ansichtsweisen in den Vordergrund zu stellen und somit für die Besserung Deutschlands zu kämpfen, indem man eine Petition startet und diese an die Volksvertretung gibt.

Art 17 GG | Petitionsrecht

Das heißt, dass sich alle für ihre Interessen einsetzen können.