Versammlungsfreiheit

Artikel 8 I GG

Alle Deutschen haben das Recht, sich ohne Anmeldung oder Erlaubnis friedlich und ohne Waffen zu versammeln.

Gewinnersatz zu diesem Recht

Ich darf ohne Gewalt und ohne Waffen ein friedliches Treffen oder eine friedliche Demonstration veranstalten, um meine Meinung zu vertreten.

Trophäe

Alle Sätze zu diesem Recht

Schülerinnen und Schüler aus ganz Deutschland haben das Grundgesetz in "für sie verständliche Sätze umformuliert. Untenstehende Sätze wurden für das Recht „Versammlungsfreiheit” eingereicht.

Art 8 I GG | Versammlungsfreiheit

Das umfasst friedliche Versammlungen für die Zukunft und nachfolgende Generationen.

Art 8 I GG | Versammlungsfreiheit

Man darf sich friedlich versammeln, ohne Waffen und Gewalt.

Art 8 I GG | Versammlungsfreiheit

Versammlungen müssen ohne Waffen und friedlich ausgeführt werden.

Art 8 I GG | Versammlungsfreiheit

Man hat das Recht auf Versammlungen mit anderen Menschen zu gehen.

Art 8 I GG | Versammlungsfreiheit

Die Möglichkeit zu haben, sich friedlich für verschiedene Anlässe zu versammeln.