Allgemeines Persönlichkeitsrecht (APR)

Artikel 1 I GG

Die Würde des Menschen ist unantastbar. Sie zu achten und zu schützen ist Verpflichtung aller staatlichen Gewalt.

Artikel 2 I GG

Jeder hat das Recht auf die freie Entfaltung seiner Persönlichkeit, soweit er nicht die Rechte anderer verletzt und nicht gegen die verfassungsmäßige Ordnung oder das Sittengesetz verstößt.

Gewinnersatz zu diesem Recht

Jeder Mensch darf sich frei entfalten und aufgrund dieser Entwicklung nicht gemobbt werden.

Trophäe

Alle Sätze zu diesem Recht

Schülerinnen und Schüler aus ganz Deutschland haben das Grundgesetz in "für sie verständliche Sätze umformuliert. Untenstehende Sätze wurden für das Recht „Allgemeines Persönlichkeitsrecht (APR)” eingereicht.

Art 2 I, 1 I GG | Allgemeines Persönlichkeitsrecht (APR)

Jede*r darf über sich selbst bestimmen und eigene Entscheidungen treffen.

Art 2 I, 1 I GG | Allgemeines Persönlichkeitsrecht (APR)

Jede*r ist unabhängig und darf sich so auf seine/ihre eigene Art zeigen / präsentieren wie er/sie/es es möchte. Für das eigene Auftreten sollte man sich nicht schämen, jede*r darf individuell sein und muss sich nicht an andere anpassen.

Art 2 I, 1 I GG | Allgemeines Persönlichkeitsrecht (APR)

Jede*r ist unabhängig und darf sich so präsentieren, wie er/sie/es möchte.

Art 2 I, 1 I GG | Allgemeines Persönlichkeitsrecht (APR)

Jede*r ist frei darin, seine Persönlichkeit so zu gestalten, wie er/sie/es will. Jede*r hat das Recht auf Selbstbestimmung der Persönlichkeit.

Art 2 I, 1 I GG | Allgemeines Persönlichkeitsrecht (APR)

Ich kann sein, was ich will.

Art 2 I, 1 I GG | Allgemeines Persönlichkeitsrecht (APR)

Ich darf sein, wie ich bin und niemand kann mich ändern.

Art 2 I, 1 I GG | Allgemeines Persönlichkeitsrecht (APR)

Ich darf über mich und meine Taten (→ zu einer gewissen Grenze) eigenständig entscheiden.

Art 2 I, 1 I GG | Allgemeines Persönlichkeitsrecht (APR)

Jeder Mensch darf selbst bestimmen, was er/sie in seinem späteren Leben machen möchte (was er/sie arbeiten möchte, wo er/sie leben möchte).

Art 2 I, 1 I GG | Allgemeines Persönlichkeitsrecht (APR)

Jede*r darf sich kleiden wie er/sie möchte. Jede*r darf sich selbst mit seiner/ihrer Persönlichkeit frei entfalten.

Art 2 I, 1 I GG | Allgemeines Persönlichkeitsrecht (APR)

Ich darf frei über mein Leben bestimmen, ich kann meinen eigenen Wünschen nachgehen und kein Anderer kann mir was vorschreiben.

Art 2 I, 1 I GG | Allgemeines Persönlichkeitsrecht (APR)

Jeder Mensch kann über die eigene Persönlichkeit, ihre Veränderung und die dazugehörigen Informationen entscheiden und darf auch bestimmen, ob und mit wem er/sie sie teilt.

Art 2 I, 1 I GG | Allgemeines Persönlichkeitsrecht (APR)

Jede*r hat das Recht, über sich selber und den Umgang mit den eigenen Daten zu entscheiden. Jeder Mensch darf über seine Persönlichkeit, ihre Veränderung und die dazugehörigen Informationen entscheiden, ob und/oder mit wem er/sie sie teilt.

Art 2 I, 1 I GG | Allgemeines Persönlichkeitsrecht (APR)

Jede*r darf frei über seine Zuordnung, Selbstbestimmung, Daten und seine/ihre Lebensweise entscheiden, ohne Konsequenzen daraus zu haben.

Art 2 I, 1 I GG | Allgemeines Persönlichkeitsrecht (APR)

Jede*r darf so sein, wie er/sie möchte und selbst entscheiden was er/sie anderen Menschen preisgibt.

Art 2 I, 1 I GG | Allgemeines Persönlichkeitsrecht (APR)

Jede*r darf so sein, wie er/sie will. Jede*r hat das Recht auf Privatsphäre.

Art 2 I, 1 I GG | Allgemeines Persönlichkeitsrecht (APR)

Ich darf selbst entscheiden, was von mir oder über mich gezeigt wird. Ich darf sein, so wie ich will und keine*r kann mir das verbieten.

Art 2 I, 1 I GG | Allgemeines Persönlichkeitsrecht (APR)

Jede*r kann machen, was er/sie will. Jede*r kann er selbst sein. Niemand darf über mich bestimmen. Ich bin Ich. Niemand muss normal sein.

Art 2 I, 1 I GG | Allgemeines Persönlichkeitsrecht (APR)

Ich bin so, wie ich bin. Ich bin Ich! Jede*r ist normal. Keine*r ist, wie ich bin. Keine*r kann das verändern.

Art 2 I, 1 I GG | Allgemeines Persönlichkeitsrecht (APR)

Akzeptiere, was deine Mitmenschen wollen oder nicht wollen.

Art 2 I, 1 I GG | Allgemeines Persönlichkeitsrecht (APR)

Jede*r ist unabhängig und darf sich so auf seine eigene Art zeigen/präsentieren, wie er/sie/es es möchte. Für das eigene Auftreten sollte man sich nicht

Art 2 I, 1 I GG | Allgemeines Persönlichkeitsrecht (APR)

Jede*r hat das Recht, sich sein/ihr Geschlecht selbst auszusuchen.

Art 2 I, 1 I GG | Allgemeines Persönlichkeitsrecht (APR)

Ich kann mich in jede Richtung entwickeln, in die ich will.

Art 2 I, 1 I GG | Allgemeines Persönlichkeitsrecht (APR)

Ich habe ein Recht auf Datenschutz.

Art 2 I, 1 I GG | Allgemeines Persönlichkeitsrecht (APR)

Jede*r hat die Freiheit, sich selbst so zu gestalten, wie er/sie will. Jeder darf mit sich machen, was er/sie will.

Art 2 I, 1 I GG | Allgemeines Persönlichkeitsrecht (APR)

Ohne meine Einwilligung dürfen keine Daten verbreitet werden.