Allgemeine Handlungsfreiheit

Artikel 2 I GG

Jeder hat das Recht auf die freie Entfaltung seiner Persönlichkeit, soweit er nicht die Rechte anderer verletzt und nicht gegen die verfassungsmäßige Ordnung oder das Sittengesetz verstößt.

Gewinnersatz zu diesem Recht

Ich darf machen, was ich will, wenn es nicht gegen das Gesetz ist.

Trophäe

Alle Sätze zu diesem Recht

Schülerinnen und Schüler aus ganz Deutschland haben das Grundgesetz in "für sie verständliche Sätze umformuliert. Untenstehende Sätze wurden für das Recht „Allgemeine Handlungsfreiheit” eingereicht.

Art 2 I GG | Allgemeine Handlungsfreiheit

Jede*r hat das Recht dazu, so zu sein wie man ist, und das Recht zu seiner/ihrer persönlichen Entfaltung. Jede*r darf über sich selbst entscheiden, jede*r hat keinen Zwang zu persönliche Dingen.

Art 2 I GG | Allgemeine Handlungsfreiheit

Jede*r hat das Recht das zu machen was er/sie will

Art 2 I GG | Allgemeine Handlungsfreiheit

Ich darf machen, was ich möchte, solange es niemanden verletzt.

Art 2 I GG | Allgemeine Handlungsfreiheit

Jede*r hat das Recht, zu entscheiden, was er/sie für Kleidung trägt, was er/sie für Dinge kauft oder, wenn man krank ist, zum Arzt zu gehen oder nicht. Das heißt, dass jede*r seine/ihre Persönlichkeit frei entfalten darf.

Art 2 I GG | Allgemeine Handlungsfreiheit

Jede*r darf alles machen, wenn er/sie dabei nicht gegen das Gesetz verstößt.

Art 2 I GG | Allgemeine Handlungsfreiheit

Man darf die Klamotten tragen, die man will, und keiner darf etwas dagegen sagen. Ich kann mir alles kaufen, wenn ich das Geld dafür habe. Niemand kann mich zwingen, zum Arzt zu gehen.

Art 2 I GG | Allgemeine Handlungsfreiheit

Man kann so sein, wie man will. Also du kannst die Kleidung tragen die du willst, oder das kaufen was du willst. Allerdings nur so, dass es niemandem schadet.

Art 2 I GG | Allgemeine Handlungsfreiheit

Jede*r hat das Recht, das zu kaufen und das zu tragen, was er/sie möchte. Außerdem muss ich nichts machen, was ich nicht will.

Art 2 I GG | Allgemeine Handlungsfreiheit

Ich darf tun und lassen, was ich will

Art 2 I GG | Allgemeine Handlungsfreiheit

Ich darf mir von meinen Geld kaufen, was ich will.

Art 2 I GG | Allgemeine Handlungsfreiheit

Ich habe das Recht, zu tun, was ich will, solange ich dadurch keine*n einschränke oder verletze.

Art 2 I GG | Allgemeine Handlungsfreiheit

Ich darf hingehen, wo und wann ich will.

Art 2 I GG | Allgemeine Handlungsfreiheit

Ich darf mich frei bewegen.

Art 2 I GG | Allgemeine Handlungsfreiheit

Ich darf mich anziehen, wie ich will.

Art 2 I GG | Allgemeine Handlungsfreiheit

Ich darf mich persönlich entfalten, so wie ich will.

Art 2 I GG | Allgemeine Handlungsfreiheit

Jede*r darf selber entscheiden, was er/sie macht.

Art 2 I GG | Allgemeine Handlungsfreiheit

Jeder Mensch darf tun und lassen, was er/sie möchte.

Art 2 I GG | Allgemeine Handlungsfreiheit

Man kann selbst entscheiden, was man tun will.

Art 2 I GG | Allgemeine Handlungsfreiheit

Jede*r darf tun und lassen, was er/sie will, solange es niemandem schadet.