Schutz der Ehe und Familie

Artikel 6 I GG

Ehe und Familie stehen unter dem besonderen Schutze der staatlichen Ordnung.

Gewinnersatz zu diesem Recht

Der Staat achtet darauf, dass du in einer gesunden Familie aufwächst und bietet dir mit der Möglichkeit zur Scheidung einen Ausweg, wenn ein Zusammenleben nicht mehr möglich ist.

Trophäe

Alle Sätze zu diesem Recht

Schülerinnen und Schüler aus ganz Deutschland haben das Grundgesetz in "für sie verständliche Sätze umformuliert. Untenstehende Sätze wurden für das Recht „Schutz der Ehe und Familie” eingereicht.

Art 6 I GG | Schutz der Ehe und Familie

Das Recht, sich scheiden lassen zu können, wenn man will.

Art 6 I GG | Schutz der Ehe und Familie

Eine Familie, eigene Entscheidungen, eigene Rechte.

Art 6 I GG | Schutz der Ehe und Familie

Ehe und Familie stehen unter dem besonderen Schutz der staatlichen Ordnung.

Art 6 I GG | Schutz der Ehe und Familie

Wenn einer meiner Verwandten / Verschwägerten angeklagt wird, muss ich nicht gegen sie/ihn aussagen.

Art 6 I GG | Schutz der Ehe und Familie

Wenn es in einer Ehe einen großen Streit gibt, darf man sich scheiden lassen.

Art 6 I GG | Schutz der Ehe und Familie

Jede*r hat das Recht, sich scheiden zu lassen.

Art 6 I GG | Schutz der Ehe und Familie

Familienleben muss geschützt werden, aber man darf nicht zwangsverheiratet werden und darf sich jeder Zeit scheiden lassen.

Art 6 I GG | Schutz der Ehe und Familie

Sowohl Patchworkfamilien, als auch Regenbogenfamilien (jeglicher Art). Familie wird rechtlich geschützt, man muss nicht vor Gericht gegen ein Familienmitglied aussagen.

Art 6 I GG | Schutz der Ehe und Familie

Du darfst nicht aufgrund von deiner Familie verurteilt werden. Wenn du in einer Ehe bist, heißt das nicht, dass du dir alles gefallen lassen musst.

Art 6 I GG | Schutz der Ehe und Familie

Familien haben eigene Rechte.

Art 6 I GG | Schutz der Ehe und Familie

Familien müssen zusammenhalten. Das Familienleben muss geschützt werden, keine Zwangshochzeiten!

Art 6 I GG | Schutz der Ehe und Familie

Wenn meine Familie rechtlich bedroht wird, bin ich geistig befangen und kann beispielsweise nicht aussagen.

Art 6 I GG | Schutz der Ehe und Familie

Familie muss geschützt werden, keiner darf etwas an ihr ändern.

Art 6 I GG | Schutz der Ehe und Familie

Man kann, muss aber nicht gegen die Familie aussagen.

Art 6 I GG | Schutz der Ehe und Familie

Wenn man sich in einer Ehe nicht mehr wohl fühlt und z.B. unterdrückt oder geschlagen wird, so darf man sich scheiden lassen = Gesetz beschützt dich.

Art 6 I GG | Schutz der Ehe und Familie

In der Ehe oder Familie sind alle gleichberechtigt, geschützt und frei.

Art 6 I GG | Schutz der Ehe und Familie

Meine Familie und ich werden durch dieses Gesetz beschützt und man darf sich ohne Angst wehren (z.B. vor Gericht, aber man darf sich auch selber in Schutz nehmen).

Art 6 I GG | Schutz der Ehe und Familie

Häusliche Gewalt ist strafbar; es gibt Kindergeld.

Art 6 I GG | Schutz der Ehe und Familie

Ehe und Familie stehen unter staatlichem Schutz.

Art 6 I GG | Schutz der Ehe und Familie

Jeder Mensch hat ein Recht auf Schutz für seine Familie und ein Recht auf Scheidung.

Art 6 I GG | Schutz der Ehe und Familie

Wenn mich meine Frau schlägt, darf ich mich scheiden lassen.

Art 6 I GG | Schutz der Ehe und Familie

Man ist frei innerhalb der Ehe und darf, unabhängig von seinem Partner, Meinungen haben und Entscheidungen treffen.

Art 6 I GG | Schutz der Ehe und Familie

Man kann sich selbst aussuchen, wen man heiratet, außerdem kann man gegen seine Familie aussagen, man muss aber nicht.

Art 6 I GG | Schutz der Ehe und Familie

Dass man den/die heiraten kann, den/die man will, dass niemand für dich entscheidet und es ist egal welches - Geschlecht oder welche Herkunft er/sie hat.

Art 6 I GG | Schutz der Ehe und Familie

Man muss nicht gegen seine Familienmitglieder vor Gericht aussagen.