Vereinigungsfreiheit

Artikel 9 I GG

Alle Deutschen haben das Recht, Vereine und Gesellschaften zu bilden.

Gewinnersatz zu diesem Recht

Ich kann Vereinen oder Fanclubs beitreten, wenn ich will oder man kann auch welche gründen.

Trophäe

Alle Sätze zu diesem Recht

Schülerinnen und Schüler aus ganz Deutschland haben das Grundgesetz in "für sie verständliche Sätze umformuliert. Untenstehende Sätze wurden für das Recht „Vereinigungsfreiheit” eingereicht.

Art 9 I GG | Vereinigungsfreiheit

Man kann einen eigenen Verein gründen.

Art 9 I GG | Vereinigungsfreiheit

Dass man Vereine und Unternehmen gründen darf, egal ob man Geld hat oder nicht, oder ob man eine andere Hautfarbe hat oder nicht.

Art 9 I GG | Vereinigungsfreiheit

Man kann seine eigenen Firmen gründen und sein eigener Chef werden.

Art 9 I GG | Vereinigungsfreiheit

Dass ich selbst bestimmen darf, ob ich in einen Verein rein oder raus möchte.

Art 9 I GG | Vereinigungsfreiheit

Man kann sein eigener Chef sein, man kann über sich selbst bestimmen und selber entscheiden, wenn man einen Verein gründen möchte.

Art 9 I GG | Vereinigungsfreiheit

Dass jede*r einen Verein gründen darf, wenn der niemandem schadet oder niemanden verletzt bzw. nicht das Strafgesetz bricht.

Art 9 I GG | Vereinigungsfreiheit

Man darf Firmen und Clubs gründen.

Art 9 I GG | Vereinigungsfreiheit

Man kann sein eigener Boss sein und über sich selbst bestimmen.

Art 9 I GG | Vereinigungsfreiheit

Dass jeder Mensch einen Verein gründen darf.