Recht am eigenen Namen

Artikel 1 I GG

Die Würde des Menschen ist unantastbar. Sie zu achten und zu schützen ist Verpflichtung aller staatlichen Gewalt.

Artikel 2 I GG

Jeder hat das Recht auf die freie Entfaltung seiner Persönlichkeit, soweit er nicht die Rechte anderer verletzt und nicht gegen die verfassungsmäßige Ordnung oder das Sittengesetz verstößt.

Gewinnersatz zu diesem Recht

Mein Name gehört mir und niemand hat das Recht, ihn zu benutzen oder sich darüber lustig zu machen.

Trophäe

Alle Sätze zu diesem Recht

Schülerinnen und Schüler aus ganz Deutschland haben das Grundgesetz in "für sie verständliche Sätze umformuliert. Untenstehende Sätze wurden für das Recht „Recht am eigenen Namen” eingereicht.

Art 2 I, 1 I GG | Recht am eigenen Namen

Wenn man ein*e Künstler*in ist, hat man ein Recht auf einen Künstlernamen.

Art 2 I, 1 I GG | Recht am eigenen Namen

Ich schäme mich nicht für meinen Namen / Nachnamen.

Art 2 I, 1 I GG | Recht am eigenen Namen

Schäme dich nie für deinen Namen.

Art 2 I, 1 I GG | Recht am eigenen Namen

Ich darf mir einen Spitznamen suchen.

Art 2 I, 1 I GG | Recht am eigenen Namen

Ich brauche nach meiner Geburt einen Namen und im Internet darf niemand meinen Namen missbrauchen (+ Künstlername).

Art 2 I, 1 I GG | Recht am eigenen Namen

Niemand darf sich als ich ausgeben oder meinen Namen für soziale Medien benutzen.

Art 2 I, 1 I GG | Recht am eigenen Namen

Jede*r muss von Geburt aus einen Namen besitzen und dieser darf nicht anderweitig genutzt werden, nicht im Internet oder sonstwo.

Art 2 I, 1 I GG | Recht am eigenen Namen

Mein Name gehört mir und niemand hat das Recht, ihn zu benutzern oder sich darüber lustig zu machen.

Art 2 I, 1 I GG | Recht am eigenen Namen

Ich habe von der Geburt an einen Namen.

Art 2 I, 1 I GG | Recht am eigenen Namen

Niemand darf in meinem Namen agieren.

Art 2 I, 1 I GG | Recht am eigenen Namen

Jeder Mensch muss einen Namen tragen, keiner darf den eines Anderen nutzen.

Art 2 I, 1 I GG | Recht am eigenen Namen

Ich habe das Recht, meinen eigenen Name zu schützen und dass niemand anders meinen Namen hat.

Art 2 I, 1 I GG | Recht am eigenen Namen

Es darf z.B. kein Insta-Account mit meinem Namen erstellt werden oder niemand darf sich als "mich" ausgeben.

Art 2 I, 1 I GG | Recht am eigenen Namen

Ich habe das Recht am eigenen Namen und kein*e andere*r darf ihn missbrauchen.

Art 2 I, 1 I GG | Recht am eigenen Namen

Es ist mein Recht, meinen Namen zu halten und kein*e andere*r hat das Recht, meinen Namen zu stehlen und sich als "mich" auszugeben.

Art 2 I, 1 I GG | Recht am eigenen Namen

Jeder Mensch bekommt bei der Geburt einen Namen, keiner darf meinen missbrauchen. Bekannte Künstler*innen dürfen sich einen Künstlernamen geben.