Recht am eigenen Bild

Artikel 1 I GG

Die Würde des Menschen ist unantastbar. Sie zu achten und zu schützen ist Verpflichtung aller staatlichen Gewalt.

Artikel 2 I GG

Jeder hat das Recht auf die freie Entfaltung seiner Persönlichkeit, soweit er nicht die Rechte anderer verletzt und nicht gegen die verfassungsmäßige Ordnung oder das Sittengesetz verstößt.

Gewinnersatz zu diesem Recht

Niemand darf ein Bild von mir benutzen, ohne mich zu fragen.

Trophäe

Alle Sätze zu diesem Recht

Schülerinnen und Schüler aus ganz Deutschland haben das Grundgesetz in "für sie verständliche Sätze umformuliert. Untenstehende Sätze wurden für das Recht „Recht am eigenen Bild” eingereicht.

Art 2 I, 1 I GG | Recht am eigenen Bild

Jeder hat das Recht auf die freie Entfaltung seiner Persönlichkeit, soweit er nicht die Rechte anderer verletzt und nicht gegen das Grundgesetz verstößt, also z.B. ungefragt aufgenommene Fotos dürfen nicht veröffentlicht werden.

Art 2 I, 1 I GG | Recht am eigenen Bild

Man darf ohne Einwilligung keine Fotos von anderen machen und posten.

Art 2 I, 1 I GG | Recht am eigenen Bild

Jeder kann seine Persönlichkeit / sein Aussehen frei gestalten.

Art 2 I, 1 I GG | Recht am eigenen Bild

Dass jeder die Freiheit hat, sich selbst so zu gestalten, wie er will und

Art 2 I, 1 I GG | Recht am eigenen Bild

niemand die Bilder von einem verschicken oder veröffentlichen darf.

Art 2 I, 1 I GG | Recht am eigenen Bild

Das Individuum darf über die Veröffentlichung von Fotos, sowie Videos frei entscheiden.

Art 2 I, 1 I GG | Recht am eigenen Bild

Ohne mein Einverständnis dürfen keine Fotos von mir gemacht werden.

Art 2 I, 1 I GG | Recht am eigenen Bild

Es dürfen keine Bilder und Videos von Personen ohne ihre Zustimmung veröffentlicht werden.

Art 2 I, 1 I GG | Recht am eigenen Bild

Wird unerlaubt ein Foto von jemandem geschossen, handelt es sich um den Bruch des Rechts am eigenen Bild.

Art 2 I, 1 I GG | Recht am eigenen Bild

Niemand darf ein Bild oder Video von dir, ohne dass du das ok findest, ins Internet stellen oder anderen zeigen oder zusenden.

Art 2 I, 1 I GG | Recht am eigenen Bild

Dass jeder das Recht hat zu kontrollieren, was andere mit Bildern von einem

Art 2 I, 1 I GG | Recht am eigenen Bild

machen, ohne dass diese sie veröffentlichen oder ähnliches.

Art 2 I, 1 I GG | Recht am eigenen Bild

Jeder Mensch hat das Recht, über sein eigenes Bild zu entscheiden und zu wissen, was damit passiert.

Art 2 I, 1 I GG | Recht am eigenen Bild

Mache keine Bilder von Personen ohne ihr Einverständnis.

Art 2 I, 1 I GG | Recht am eigenen Bild

Jeder hat das Recht, über sein eigenes Bild zu entscheiden und schon gar nicht unbewusst oder ohne die Einverständnis fotografiert zu werden.

Art 2 I, 1 I GG | Recht am eigenen Bild

Es dürfen keine Daten (Bilder) veröffentlicht werden ohne das Einverständnis der betroffenen Person.

Art 2 I, 1 I GG | Recht am eigenen Bild

Man darf keine Bilder / Fotos von anderen Personen ohne deren Einverständnis verbreiten.

Art 2 I, 1 I GG | Recht am eigenen Bild

Man darf keine Bilder von anderen machen, wenn man keine Einverständniserklärung von der fotografierten Person hat.

Art 2 I, 1 I GG | Recht am eigenen Bild

Man darf keine Fotos oder Videos von anderen machen, besitzen oder veröffentlichen, wenn diese Person nicht damit einverstanden ist.

Art 2 I, 1 I GG | Recht am eigenen Bild

Man darf ohne Erlaubnis kein Foto von jemandem machen. Dafür wird das Einverständnis der jeweiligen Person benötigt.

Art 2 I, 1 I GG | Recht am eigenen Bild

Bevor ein Foto gemacht wird, muss das Einverständnis eingeholt werden.

Art 2 I, 1 I GG | Recht am eigenen Bild

Jeder hat das Recht, selber über sein eigenes Bild zu entscheiden. Ohne sein/ihr Einverständnis darf kein Bild veröffentlicht / weitergeschickt werden. Außerdem kann man die Löschung seines eigenen Bildes verlangen.

Art 2 I, 1 I GG | Recht am eigenen Bild

Bilder von mir dürfen nur gemacht, verschickt oder veröffentlicht werden, wenn ich damit einverstanden bin. Ansonsten kann ich fordern, dass ein Bild von mir gelöscht werden soll.

Art 2 I, 1 I GG | Recht am eigenen Bild

Es dürfen keine Fotos oder Videos von mir gemacht werden, solange ich es nicht erlaube.

Art 2 I, 1 I GG | Recht am eigenen Bild

Solange es ein Bild von mir gibt, ohne Einstimmung, habe ich das Recht, die Vernichtung des Bildes zu beantragen.

Art 2 I, 1 I GG | Recht am eigenen Bild

Solange jemand ohne meine Erlaubnis ein Bild von mir verbreitet, kann ich eine Anzeige machen – genauso, wenn ich ein Bild von einer Person posten will, muss ich nach der Erlaubnis fragen.

Art 2 I, 1 I GG | Recht am eigenen Bild

Ich kann einen Freund oder einen Jungen / ein Mädchen anzeigen, wenn die ohne Erlaubnis von mir ein Bild oder ein Video machen.

Art 2 I, 1 I GG | Recht am eigenen Bild

Dass keine Videos oder Fotos an andere Menschen verschickt werden dürfen ohne die Erlaubnis von einem selbst.