Recht auf Integrität und Vertraulichkeit informationstechnischer Systeme

Artikel 1 I GG

Die Würde des Menschen ist unantastbar. Sie zu achten und zu schützen ist Verpflichtung aller staatlichen Gewalt.

Artikel 2 I GG

Jeder hat das Recht auf die freie Entfaltung seiner Persönlichkeit, soweit er nicht die Rechte anderer verletzt und nicht gegen die verfassungsmäßige Ordnung oder das Sittengesetz verstößt.

Gewinnersatz zu diesem Recht

Der Staat darf meine Geräte nicht hacken.

Trophäe

Alle Sätze zu diesem Recht

Schülerinnen und Schüler aus ganz Deutschland haben das Grundgesetz in für sie verständliche Sätze umformuliert. Jedoch wurden neben dem Gewinnersatz keine weiteren Sätze zu diesem Recht eingereicht.